Leistungen  /  Umbauten und Sanierungen

Ein Haus, das schon steht, hat immer recht.

Vom Wohnhaus mit Kernbau von 1421 über herrschaftliche Klinkerfassaden bis zur Mühle mit eigener Wasserturbine: Wir verstehen bestehende Gebäude erst, bevor wir sie verändern. Jede Epoche verlangt einen anderen Umgang.

Zuerst aufnehmen, dann entwerfen

Ausgangslage

Bei einem Umbau ist die grösste Unbekannte das, was hinter der Wand steckt. Deshalb steht am Anfang die Bestandesaufnahme: Wir messen das Gebäude auf, sichten vorhandene Pläne, soweit es welche gibt, und beurteilen den Zustand der Substanz.

Beim Umbau eines Wohnhauses in Winterthur ergaben die Untersuchungen der Denkmalpflege, dass der Kernbau auf das Jahr 1421 zurückgeht. Erst mit diesem Wissen liess sich entscheiden, welche Teile erhalten und in den Umbau integriert werden.

Was daraus folgt, ist selten spektakulär und fast immer richtig: Angemessene Eingriffe statt grosser Geste. Ein Gewölbekeller, der bleibt. Ein gestemmtes Täfer, das freigelegt und hervorgehoben wird. Ein freigelegtes Holzriegelwerk, das den Raum prägt.

Was Sie nach der ersten Phase wissen
Zustand der Substanz, was baurechtlich zulässig ist, welche Eingriffe sich lohnen und welche nicht, und ein Kostenrahmen. Erst danach entscheiden Sie über den Umfang.

Vier Punkte, die im Bestand über den Erfolg entscheiden

Erfahrung

Denkmalpflege früh einbeziehen

Wo die Denkmalpflege mitredet, holen wir sie an den Tisch, bevor geplant wird — nicht danach. Beim Guggenloch in Lütisburg geschah die ganze Umnutzung in Zusammenarbeit mit der Denkmalpflege, beim denkmalgeschützten Dreifamilienhaus in Frauenfeld ebenso.

  • Voruntersuchung der Substanz
  • Abstimmung vor dem Entwurf
  • Erhaltenswertes benennen

Etappieren, wenn gewohnt wird

Sanierungen bei laufender Vermietung verlangen eine andere Planung als ein leerstehendes Haus. Die Reihenfolge der Arbeiten, die Erreichbarkeit der Wohnungen und die Belastung der Mieterschaft gehören in den Terminplan, nicht in die Improvisation.

  • Etappierung bei Bewohnung
  • Terminplan je Gewerk
  • Absprache mit der Mieterschaft

Brandschutz und Schall

Was im Neubau selbstverständlich ist, wird im Bestand zur Aufgabe. In Winterthur waren umfangreiche Brandschutz- und interne Schallschutzmassnahmen nötig, in Frauenfeld musste das Treppenhaus brandschutztechnisch erneuert werden.

  • Fluchtwege und Treppenhaus
  • Interner Schallschutz
  • Rissprotokolle bei Nachbarbauten

Beiträge abklären

Für denkmalpflegerisch wertvolle Substanz und für energetische Massnahmen gibt es kantonale Beiträge und Fördermassnahmen. In Winterthur haben wir sie für die Bauherrschaft abgeklärt. Das gehört zur Kostenermittlung, nicht zur Nachbearbeitung.

  • Kantonale Beiträge
  • Fördermassnahmen
  • Vor der Kostenschätzung geklärt

Aus dem Bestand mehr machen

Wirtschaftlichkeit

Ein Umbau ist nicht nur Erhalt. Bei einer Altliegenschaft in Frauenfeld entstand mit neuen Dachgauben eine zusätzliche Wohnung im Dachgeschoss und im Untergeschoss ein Atelier — zusätzlicher vermietbarer Raum, ohne dass das Haus grösser wurde. Strom, Wasser, Abwasser und Heizung wurden dabei komplett erneuert.

In Weinfelden ging es darum, ein Dreifamilienhaus wieder vermietbar zu machen: Wohnungen renoviert, Haustechnik erneuert, Grundrisse leicht umgestaltet. Der neue, flach gedeckte Anbau nimmt die Höhe des Hauptgesimses auf, ohne sie zu überschreiten — er setzt sich bewusst ruhig ab.

Und beim Guggenloch stand am Ende die Umnutzung der ganzen Anlage zu Wohnungen und Gewerbe, samt Weiternutzung der bestehenden Turbine zur Stromerzeugung. Die Genossenschaft besteht bis heute.

Der Blick des Ingenieurs
Weil das Büro aus dem Ingenieurwesen gewachsen ist, beurteilen wir Eingriffe in tragende Substanz überschlägig von Anfang an mit. Im Bestand ist das der Unterschied zwischen einem machbaren und einem teuren Entwurf.

Was steckt in Ihrem Haus?

Eine Bestandesaufnahme sagt Ihnen, was möglich ist und was es kostet. Für diese erste Klärung vereinbaren wir ein kleines, klar begrenztes Mandat.

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