Leistungen  /  Kleine Bauvorhaben und Baueingaben

Aufgaben, für die viele Büros zu gross sind.

Ein Anbau, eine Umgebungsgestaltung, eine nachträgliche Bewilligung: Wir übernehmen solche Vorhaben auch dann, wenn nur das Verfahren gefragt ist und nicht die ganze Planung.

Auch einzelne Leistungen

Wie es abläuft

Nicht jedes Vorhaben braucht eine Architektin von der ersten Skizze bis zur Schlussabrechnung. Manchmal steht die Idee schon fest, manchmal hat sogar der Unternehmer bereits offeriert — und was fehlt, ist jemand, der das Baugesuch sauber einreicht und mit der Gemeinde durchbringt.

Genau das machen wir. Sie beauftragen uns für den Teil, den Sie brauchen, nicht für ein Gesamtpaket. Das ist bewusst so: Solche Aufträge sind für viele Büros zu klein, für die Bauherrschaft aber genauso wichtig wie ein grosses Vorhaben.

Aus derselben Haltung heraus vereinbaren wir auch bei grösseren Vorhaben für die erste Klärung ein kleines, klar begrenztes Mandat. So wissen Sie früh und ohne grosses Risiko, ob Ihr Vorhaben aufgeht.

Was ein zügiges Verfahren ausmacht
Vollständige Unterlagen. Das klingt banal, ist aber der grösste Hebel: Ein Baugesuch, bei dem nichts nachgefordert werden muss, spart Wochen.

Womit Sie kommen können

Vier Fälle

Baugesuch und Beilagen

Wir erstellen das Baugesuch mit sämtlichen Beilagen und stimmen es vorgängig mit der Gemeinde ab. Wo ein Vorgespräch sinnvoll ist, führen wir es — das erspart im Verfahren oft mehr Zeit, als es kostet.

  • Situationsplan und Pläne
  • Formulare und Nachweise
  • Vorgespräch mit der Gemeinde

Nachträgliche Bewilligungen

Gebaut ohne Bewilligung, und jetzt meldet sich die Gemeinde? Das kommt öfter vor, als man denkt, und es lässt sich in aller Regel bereinigen. Wir nehmen den Bestand auf und führen das Verfahren nachträglich durch.

  • Aufnahme des Bestands
  • Nachträgliches Gesuch
  • Begleitung im Verfahren

Anbauten und Aufstockungen

Erweitern ist selten trivial: Anschluss an den Bestand, Statik, Grenzabstände. In Unterstammheim entstand aus einem Autounterstand eine Garage für sechs Autos mit Werkstatt und neuem Hauseingang, darüber eine Gartenanlage mit Poolebene.

  • Anschluss an den Bestand
  • Grenzabstände und Volumen
  • Planung und Ausführung

Umgebungsgestaltung

Gartenanlagen, Zufahrten, Stützmauern, Nebenbauten. Auch das ist bewilligungspflichtig, sobald es eine gewisse Grösse erreicht — und auch das planen und begleiten wir, wenn Sie es wünschen.

  • Zufahrt und Parkierung
  • Terrainveränderungen
  • Nebenbauten

Warum wir das übernehmen

Hintergrund

Wir arbeiten zu zweit, ohne Zwischenebenen und ohne den Verwaltungsapparat grösserer Büros. Ein kleiner Auftrag muss deshalb nicht erst durch drei Instanzen, bevor sich jemand darum kümmert.

Unsere Honorare orientieren sich an der SIA-Ordnung 102, entweder als Prozentsatz der Bausumme oder nach Zeitaufwand — bei einem begrenzten Auftrag meist nach Aufwand. Erfahrungsgemäss liegen wir im unteren Bereich des Üblichen. Versprechen lässt sich das nicht, bevor die Aufgabe auf dem Tisch liegt, aber es ist die Erfahrung aus vielen Projekten.

Für ein erstes Gespräch über Ihr Vorhaben stellen wir nichts in Rechnung.

Was Sie erwarten können
Vor jeder Phase wissen Sie, was sie kostet. Wir rechnen entweder nach Aufwand oder als Pauschale ab, je nachdem, wie klar die Aufgabe umrissen ist.

Rufen Sie an, auch bei Kleinem.

Beschreiben Sie kurz, worum es geht — dann sagen wir Ihnen, ob und wie es sich bewilligen lässt und was wir dafür brauchen.

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E-Mail
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